In dieser Phase der Impfungen gegen Covid-19 werden Bevölkerungsgruppen unterschiedlich priorisiert - gemäß den Einordnungen der Bundesregierung und den zuständigen Behörden.
Gehören Sie zu der Bevölkerungsgruppe mit der aktuell höchsten Priorität, sind Sie zur Impfung berechtigt.
Ist es nicht möglich im Webportal oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, kann es daran liegen, dass alle Termine für die aktuell zur Verfügung stehenden Impfdosen bereits vergeben sind.
Eine weitere Terminvergabe wird möglich sein, sobald feststeht wie viele Impfdosen (und daraus resultierende Termine) dem Landkreis Diepholz mit der nächsten Impfstofflieferung zugeordnet werden.
Impftermine können nicht vom Impfzentrum, dem Gesundheitsamt oder der Kreisverwaltung vergeben werden.